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Ordentliche Mitglieder können nach der Satzung überwiegend freiberuflich als Sachverständige für Gerichte oder Staatsanwaltschaften tätige Fachärzte für Psychiatrie oder Nervenärzte sowie Diplom-Psychologen mit der Zusatzbezeichnung "Fachpsychologe für Rechtspsychologie" durch schriftliche Beitrittserklärung werden.

Außerordentliches Mitglied kann werden, wer nicht überwiegend freiberuflich als Sachverständiger tätig ist oder sich in Weiterbildung zum Facharzt bzw. Fachpsychologen für eines der oben genannten Fachgebiete befindet.

Die Jahresmitgliedschaft beträgt derzeit 50 Euro jährlich.


Aufnahmeantrag als Word-Dokument zum Herunterladen: Aufnahme.doc